Je nach Landesbauordnung unterscheiden sich die Brandschutzanforderungen für Gebäude. Die Brandschutzmaßnahmen richten sich nach Größe, Bauart und Nutzung des Gebäudes, es können einzelne Bauteile z.B. Stahlstützen, Stahlträger und Holzbalken verkleidet werden.
Es können Installationsschächte, Lüftungsschächte oder Elektrotrassen verkleidet werden. Auch auch ganze Bereiche können mit z.B. einer Brandschutzdecke versehen werden. Es gibt die Möglichkeit einer abklappbaren Brandschutzdecke (Installation im Flur). Brandabschnitte müssen mit einer Brandschutztür versehen werden.
Brandabschnitte lassen sich mit Brandschutzglaselementen auch sehr modern gestalten. Im Altbaubereich lassen sich oftmals Wände und Decken ertüchtigen. Es lassen sich Brandschutzmaßnahmen auch mit Akustik-, Heiz-, und Klimaelementen kombinieren.
Gerne stehen wir für eine Beratung zur Verfügung.